
In Deutschland unterstützt der Staat die Investition in solare Prozesswärme: Im Rahmen der Innovationsförderung können bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten (einschließlich der Planungskosten und der Kosten für die Systemeinbindung) für die Erstinstallation und Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur überwiegenden solaren Prozesswärmebereitstellung gewährt werden.
Solarkollektoranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme müssen eine Mindestbruttokollektorfläche von 20 Quadratmeter aufweisen.*
Weitere Infos: www.bafa.de
In Nordrhein-Westfalen werden Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 1.000 Quadratmeter aktuell sogar mit 90 €/m² gefördert.
Diese Förderung ist mit anderen staatlichen Förderungen kombinierbar, sofern diese nicht auch aus dem Programm des Landes NRW stammen.*
Weitere Infos: www.energieagentur.nrw.de
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 50 % der Investitionskosten.*
Weitere Infos: www.kfw.de
*Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen.